Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Vertragsabschluß
Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot/ Buchungsbestätigung, schriftlich oder per E-Mail, bezüglich der Vermietung der Ferienwohnung. Mit schriftlicher Annahme dieses Angebotes/ Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.

2. Leistungen und Preise
Der Mietvertrag umfasst die Ferienwohnung incl. Blockhaus. Der Mietvertrag versteht sich inklusive Endreinigung. Er umfasst die angegebene Personenzahl und den Mietzeitraum. Er beinhaltet die Ausstattung, welche auf der Internetseite www. Ferienwohnung- hoeferer.de angegeben ist. Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.

3. Zahlung
Die Miete ist am Anreisetag in bar zu entrichten. Die Zahlung hat in EUR zu erfolgen.

4. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in Schriftform (Brief, Fax, E-Mail ) zu erfolgen. Für einen Rücktritt vor Mietbeginn kann der Vermieter gemäß § 651 i BGB eine angemessene Entschädigung fordern. Entsprechend § 651 i Abs. 3 BGB können Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschalieren. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt:
a) bei Rücktritt ab 90 bis 60 Tage vor Mietbeginn : 10 % des Mietpreises,
b) bei Rücktritt ab 59 bis 20 Tage vor Mietbeginn : 30 % des Mietpreises,
c) bei Rücktritt ab 19 bis 10 Tage vor Mietbeginn: 45 % des Mietpreises,
d) bei Rücktritt ab 9 Tage vor Mietbeginn bzw.
Nichtanreise : 65 % des Mietpreises.
Der Vermieter hat das Recht, im Fall des Rücktritts des Mieters die Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bei Nichtanreise kann die Ferienwohnung 2 Tage nach dem Anreisetermin wieder vermietet werden. Ein Recht auf Bezug der Ferienwohnung besteht dann nur noch, wenn der Mieter den Vermieter umgehend in Kenntnis setzt, daß er später anreist und den vollen Mietpreis entrichtet.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, bis zum 21. Tag vor der Anreise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn er ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet. Der Vermieter verpflichtet sich zur Leistung von Schadenersatz, wenn er nach dem 20. Tag vor der Anreise vom Vertrag zurücktritt und kein gleichwertiges Ersatzangebot zur Verfügung stellt. Liegen seitens des Vermieters weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor, insbesondere höhere Gewalt, sind Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen.

5. Haftung
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden.Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Ausgenommen sind Kleinstschäden wie zerbrochenes Geschirr. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

6. An- und Abreise
In der Regel ist die Anreise ab 14 Uhr möglich. Falls der Mieter erst nach 20 Uhr eintreffen kann, ist unbedingt der Vermieter zu informieren. Die Abreise ist bis 10 Uhr vorzunehmen. Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt und die Ferienwohnung besenrein übergeben werden.

7. Reklamationen
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, daß diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich ( spätestens jedoch nach 3 Tagen ) dem Vermieter anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht möglich sein , ist alternativ ein Preisnachlass zu gewähren.

8. Schadenserkennung- Schadensmeldung
Schäden, die während Mietzeit an der gemieteten Wohnung entstehen, sind sofort dem Vermieter zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwehren oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen.( Wasserrohrbruch )

9. Auflösung des Mietvertrages aus besonderen Gründen
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhersehbarer oder nicht im persönlichen Verantwortugsbereich des Mieters liegender Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, erfolgt eine Stornierung der Buchung.

10. Unwirksamkeit einzelner Beschreibungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Anerkennung der AGB
Mit Unterschrift bzw. Buchung der Ferienwohnung erkennt der Mieter die AGB an. Diese AGB sind auf oben genannter Internetseite einsehbar und müssen auf dieser bestätigt werden.